Das Schließfach

Das Schließfach

Von Adrian Voss

Die Hintertür hat sie selbst gebaut.

Annina Zehnder, Verschlüsselungsspezialistin beim Nachrichtendienst des Bundes, arbeitet unter falschem Namen bei der Corvalis Secure AG, einer Hochsicherheitsfirma, der Banken, Kanzleien und Exilanten ihre Daten anvertrauen. Nachts sieht sie die Archive abfließen. Kein Alarm schlägt an, denn die Daten nehmen die Hintertür, die sie selbst gebaut hat, auf Befehl ihrer Förderin Regula Brändli.

Um 04:12 steht die Beute zur Versteigerung im Netz, Gebotsschluss Freitag, 18 Uhr. Die Probedateien zeigen drei Menschen in Zürich: einen Anwalt, eine Journalistin, einen Exil-Informanten. Brändli befiehlt Stillhalten und legt auf, als Annina nach der Genehmigungsnummer fragt.

Lesbar wird die Beute erst mit dem Schlüssel des toten Corvalis-Gründers. Diesen Schlüssel gibt es nur einmal: in einem kleinen Gerät im Schließfach einer Bank. Dasselbe Gerät enthält den Beweis für Anninas Hintertür.

Wer dieses Gerät in der Hand hält, entscheidet über drei Menschen. Und über Annina.

Die Geschichte hinter dem Buch

Ich wollte wissen, was ein Mensch tut, der eine Tür gebaut hat und nachts sieht, wer hindurchgeht. Annina Zehnder kennt ihre Lage vom ersten Kapitel an: Die Tür, durch die die Archive abfließen, hat sie selbst gebaut, und sie hat nach der Genehmigungsnummer gefragt und keine bekommen. Was sie danach tut, hat seinen Preis, und ich habe darauf geachtet, dass keiner dieser Preise aus der Rechnung fällt.

Wer dieses Buch liest, bekommt keine Heldin, die alles richtig macht, und keine Rettung. Er bekommt eine Frau, die ihre Lage versteht und trotzdem handeln muss, eine Frist, die jede Entscheidung teurer macht, und einen Schlüssel, den es nur einmal gibt. Wer ein einziges Gerät in der Hand halten darf, ist die Frage, an der alles hängt.

Was Sie beim Lesen entdecken

Der Roman erfindet Handlung, Figuren, die Corvalis Secure AG und die Bank. Der Rahmen darum ist belegt.

Nach dem Schweizer Nachrichtendienstgesetz, in Kraft seit dem 1. September 2017, ist das Eindringen in Computersysteme und Computernetzwerke im Inland genehmigungspflichtig. Der Nachrichtendienst des Bundes braucht dafür die Genehmigung des Bundesverwaltungsgerichts und die Freigabe durch die Vorsteherin oder den Vorsteher des Verteidigungsdepartements nach Konsultation von Außen- und Justizdepartement. Eine Genehmigung gilt höchstens drei Monate und lässt sich jeweils um höchstens drei Monate verlängern. Bei Dringlichkeit darf die Direktion des Nachrichtendienstes die Maßnahme zunächst selbst anordnen und muss den Antrag innert 24 Stunden stellen. Die Maßnahmen laufen verdeckt.

Dass ein Nachrichtendienst und eine Schweizer Firma eng zusammenhängen können, zeigt ein dokumentierter Fall. Die Geschäftsprüfungsdelegation des Parlaments hielt in ihrem Bericht vom 2. November 2020 zur Crypto AG fest, die Firma habe seit 1970 unter dem Decknamen MINERVA gemeinsam amerikanischen Diensten und dem deutschen Nachrichtendienst gehört; die deutsche Beteiligung endete Ende 1993. Rechtlich sei es zulässig gewesen, dass der Schweizer Dienst und ein ausländischer Dienst eine Firma in der Schweiz gemeinsam nutzten, um Informationen über das Ausland zu beschaffen. Zugleich benannte die Delegation einen Mangel in Führung und Aufsicht.

Und zum Titel: Schweizer Banken sagen nicht Schließfach, sondern Schrankfach. In den Bedingungen mehrerer Kantonalbanken öffnet sich das Fach nur mit zwei Schlüsseln, dem der Zutrittsberechtigten und dem der Bank. Ersatzschlüssel anzufertigen ist untersagt, und die Bank hat keine Kenntnis vom Inhalt.

Institutionen und Rechtsgrundlagen sind aus öffentlich zugänglichen Quellen recherchiert. Weder der Nachrichtendienst des Bundes noch eine Bank oder eine andere Behörde hat an diesem Buch mitgewirkt.